FAQ

Das Vertragsverhältnis entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz.

  • Miete der Zähler
  • Unterhalt der Zähler
  • Ablesung der Zähler
  • Fakturierung
  • Verwaltung der Datenbank
  • Kundendienst

Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes per 1. Januar 2008 ist neu die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) für die Beurteilung der Preise von Endkunden zuständig. Das ewriedbach hat der Elcom ihre Preise gesetzeskonform bekannt gegeben, was die Elcom entsprechend bestätigt hat. In allen Kundenkategorien ist dem Endkunden ein einheitlicher und für alle Kunden gleicher Preis pro kWh in Rechnung zu stellen. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass in der Regel das Verhältnis des Aufwandes in Bezug auf die anschliessend umgesetzte Energie bei nicht ganzjährig benutzten Liegenschaften gegenüber ganzjährig bewohnten Liegenschaften viel grösser ist (nicht der Aufwand ist grösser, sondern der Energieumsatz und somit die Netznutzung geringer). Die Verrechnung der im Netz entstandenen Kosten basiert auf der transportierten Energiemenge. Daher ist es von Bedeutung, ob eine Liegenschaft als Wohnsitz oder nur zeitweise benutzt wird. Da nur zeitweise benutzte Liegnschaften mindestens den gleichen Aufwand aus Sicht der Netzinstallationen verursachen, aber wesentlich weniger Energie pro Jahr als ein normaler, ganzjährig bewohnter Haushalt beziehen, ist die Verrechnung einer höheren Grundpauschale gerechtfertigt. Auch das Stromversorgungsgesetz lässt für diesen Fall die Verrechnung höherer und differenzierter Preise im Bereich der Grundpauschale zu.

In bestimmten Fällen ist dies möglich. Es bedarf jedoch der Abklärung und Zustimmung durch die Geschäftsleitung.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Meistens sind es die folgenden:

  • Änderungen der Gewohnheiten im Verbrauch der Elektrizität
  • Installation von neuen, elektrischen Apparaten (z.B. Heizofen, Tiefkühltruhe,...)
  • Kältere Aussentemperaturen

Analysieren Sie die verschiedenen Gegebenheiten Ihrer elektrischen Installation. Haben Sie wetter- und/oder temperaturabhängige Verbraucher wie Dachheizungen oder Rampenheizungen? Ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert? Gab es Veränderungen an den Installationen oder neue Verbraucher? Funktionieren alle Verbraucher korrekt oder sind diese bereits veraltet? Sind alle angeschlossenen Verbraucher bekannt? Klären Sie bei Bedarf mit Ihrem Elektroinstallateur sämtliche Unklarheiten der Installation ab. Fehler an Messinstrumenten (z.B. Zähler) sind möglich, jedoch in den seltensten Fällen für einen erhöhten Stromverbrauch verantwortlich.

Die Präzisionskontrolle unserer Zähler gehört zu unseren laufenden Aufgaben. Unsere Spezialisten respektieren in vollem Umfang das Gesetz der Metrologie und sind unter strengster Aufsicht unserer internen Prozesse sowie des schweizerischen Instituts der Metrologie (METAS), siehe dazu die Internetadresse www.admin.ch/ch/d/sr/c941_20.h...

Alle neuen Zähler müssen vor der Installation doppelt kontrolliert werden. Danach werden sie jeweils innert 5 Jahren im Rahmen einer zusätzlichen Stichkontrolle überprüft. Bei diesen Kontrollen sind die Richtlinien ebenfalls von METAS präzise festgelegt und die Resultate werden entsprechend überwacht. Falls Sie trotzdem den Eindruck haben, dass der bei Ihrem Zähler angezeigte Stromverbrauch fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit, diesen durch eine neutrale Behörde kontrollieren zu lassen. Gemäss Art.29 der Messmittelverordnung des Bundes, die auf der Internetseite www.admin.ch/ch/d/sr/941_210/i... abrufbar ist, gehen die Kosten zu Ihren Lasten, falls die vom Zähler gelieferten Messwerte korrekt sind.

Bitte melden Sie diesen online mit dem entsprechenden Formular oder senden Sie uns einen E-Mail.

Das Ablesen der Zähler erfolgt in der Regel einmal jährlich (Ende Jahr) durch Mitarbeiter vom ewriedbach. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Zählerstand telefonisch oder schriftlich anzugeben. Das Ablesen der Zählerstände ist erforderlich, um Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu ermitteln. Ein ausserterminliches Ablesen durch den Netzbetreiber ist kostenpflichtig.

Die Energie ist die Menge an kWh, die Sie verbraucht haben und die Netznutzung ist der Transport des Stroms zu Ihnen.

Es dürfen keine Elektroheizungen bewilligt und installiert werden.

Gemäss der kantonalen Verordnung VREN 2011.

Für eine Installationsanzeige benötigt man:

  • Installationsanzeige
  • Prinzip-Schema Elektro
  • Situationsplan
  • Bei Neubauten Grundrissplan vorteilhaft

Für eine Installationsanzeige eines Bauprovisoriums benötigt man:

  • Installationsanzeige
  • Bestellung für Baustrom bei E-Form Anzeigen
  • Prinzip-Schema Elektro
  • Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch einer elektrischen Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage benötigt man:

  • Anschlussgesuch
  • Technische Dokumente Wärmepumpe
  • Hydraulikschema Heiz- und Warmwasser
  • Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch einer Energieerzeugungsanlage (EEA) benötigt man:

  • Anschlussgesuch
  • Technische Dokumente Wechselrichter und Solarmodule
  • Konformitätserklärungen Wechselrichter und Solarmodule
  • Prinzip-Schema Photovoltaikanlage
  • Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch zur Beurteilung von Netzrückwirkungen benötigt man:

  • Anschlussgesuch
  • Technische Dokumente Gerät
  • Situationsplan

Für ein Anschlussgesuch eines elektrischen Netzanschlusses:

  • Anschlussgesuch
  • Grundrisspläne Gebäude
  • Situationsplan

Für den Baustromanschluss wird eine Installationsanzeige von einer konzessionierten Elektroinstallationsfirma mit Situationsplan und Prinzip-Schema verlangt. Zudem muss der Rechnungsempfänger auf der Installationsanzeige oder bei Installationsanzeigen, die per E-Form gesendet werden, auf dem Formular «Bestellung Baustrom» unterschreiben.

Für ein Anschlussgesuch für elektrische Wärmepumpe wird folgendes verlangt:

  • Der gesamte Heizleistungsbedarf in kW vom ganzen Gebäude
  • Die technischen Datenblätter der Wärmepumpe
  • Die Angaben der Elektroheizeinsätze
  • Das Hydraulikschema Wasser und Heizung
  • Situationsplan

Der Hausanschlusskasten sowie der Aussenzählerkasten sind bauseits zu liefern.

Grundsätzlich dürfen Plomben nicht entfernt werden, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt (bspw. Vermeidung eines Brandes oder kurzfristige Behebung eines umfangreichen Fehlers).

Die Plomben können unter folgenden Bedingungen durch geeignetes Fachpersonal entfernt werden:

  • Wenn dies vorgängig mit dem ewriedbach abgesprochen wird.
  • Bei Reparaturen oder Störungen ausserhalb der Arbeitszeiten des ewriedbach kann die Meldung am darauffolgenden Tag erfolgen.

Der Zähler darf unter folgenden Bedingungen demontiert werden:

  • Durch eine Bewilligung des ewriedbach darf durch den Elektroinstallateur der Zähler demontiert und wieder montiert werden. Der Zähler wird am nächsten Arbeitstag vom ewriedbach kontrolliert und wieder plombiert.
  • Grundsätzlich werden die Mess- und Tarifapparate nur durch Beauftragte des ewriedbach montiert und demontiert.

KEV steht für kostendeckende Einspeisevergütung. Das revidierte Energiegesetz vom [Datum/Jahr] schreibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Das Vertragsverhältnis erlischt nach der ordentlichen Abmeldung.