Strom selbst produzieren

Vergütung Rücklieferung und Herkunftsnachweise (HKN)

Sie speisen überschüssige Energie aus Ihrer Produktionsanlage in unser Netz? Falls Sie nicht bereits über das Einspeisevergütungssystem (EVS, ehemals KEV) gefördert werden, vergüten wir Ihnen die ins Netz eingespeiste Energie inkl. HKN mit dem sogenannten Rückliefertarif. Somit können Sie zusätzliche Erträge erwirtschaften.

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Beglaubigung Ihrer Produktionsanlage

Eine Beglaubigung ist ein Echtheitsnachweis der Anlagen- und Produktionsdaten, inkl. Messanordnung der Produktionsanlage. Damit wird garantiert, dass die Ausstellung von HKN resp. die Auszahlung von öffentlichen Fördermitteln berechtigt ist. Die Prüfung vor Ort erfolgt durch einen akkreditierten Auditor.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Durch die Revision des Energiegesetzes kann Strom von Solaranlagen dort genutzt werden, wo er produziert wird. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für die Energieversorgung von Immobilien. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Geschäftsliegenschaften ist die Nutzung des vor Ort produzierten Solarstroms interessant.

Damit Sie von einem solchen Zusammenschluss profitieren können, muss die Zählermessanordnung durch den Netzbetreiber entsprechend angepasst werden. Für die administrativen Belange ist der Abschluss eines Rahmenvertrags notwendig.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unser Kundendienst und unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.

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